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KANZLEI






Grundlage für die Berechnung der Honorare sind der jeweils gültige Rechtsanwaltstarif sowie die Autonomen
Honorarrichtlinien. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Wert der Sache (Bemessungsgrundlage) und ist
abhängig von der erbrachten Leistung.


Daneben besteht die Möglichkeit der freien Honorarvereinbarung, die durch den Tarif nicht berührt wird.
Das Honorar kann auch nach Stunden berechnet werden, wobei die Höhe des Honorars auch hier abhängig
von der zu erbringenden Leistung sein kann.


In Zivilprozessen hat grundsätzlich die unterliegende Partei die durch den Prozess verursachten und zur
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung nach dem Rechtsanwaltstarif zu ersetzen.


In Strafsachen gelten die Autonomen Honorarrichtlinien, die sich ebenfalls nach Aufwand und Dauer des
Verfahrens richten.